Beschlüsse 2025
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 24.01.2025
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 23.01.2025
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung 2025) der Gemeinde Bentzin laut Anlage.
Beschluss-Nr.: | 001-01/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 6 | |
Dafür: | 6 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Beschlussfassung zum Erlass der Anlagerichtlinie der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Anlagerichtlinie, in der die Grundsätze für Geldanlagen der Gemeinde geregelt sind.
Beschluss-Nr.: | 002-01/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 6 | |
Dafür: | 6 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr.: | 003-01/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 6 | |
Dafür: | 6 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 27.03.2025
Beschlussfassung zum Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr.: | 008-02/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 2 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss zum B-Plan Nr. 9 “Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin” der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt:
1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Bentzin “Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin” wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Bentzin “Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin” mit der Begründung und dem Umweltbericht nebst Anhängen sowie alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet (Website des Amtes Jarmen-Tutow sowie Bau- u. Planungsportal MV) zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Ergänzend erfolgt eine zusätzliche Auslegung im Amt Jarmen-Tutow. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Beschluss-Nr.: | 009-02/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 22.05.2025
Beschluss zur neuen Satzung der Gemeinde Bentzin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverband “Untere Tollense/ Mittlere Peene” zum 01.01.2026
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die neue Satzung der Gemeinde Bentzin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbands “Untere Tollense/ Mittlere Peene” zum 01.01.2026
Beschluss-Nr.: | 012-03/2025 |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: 9 |
Anwesend: | 8 |
Dafür: | 8 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Jährlicher Bericht zur Entgegennahme von Spenden für die Haushaltsjahr 2024
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2024 lt. beiliegenden Anlagen.
Beschluss-Nr.: | 013-03/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Einleitung Nacharbeitung Baum- und Heckenpflege Leussin/Jarmen
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung der Restarbeiten der Baum- und Heckenpflegemaßnahmen entlang der Straße Leussin in Richtung Jarmen. Es soll eine Ver-handlungsvergabe nach der Unterschwellenvergabeverordnung i.V.m. den landesrechtlichen Vorschriften zum Vergaberecht durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Beschluss-Nr.: | 014-03/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Einleitung Ausschreibung für Beschaffung Stühle
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Beschaffung von einhundert neuen Stühlen für die Gemeindehäuser. Es soll zur Beschaffung der Stühle ein Verhandlungsverfahren gem. der § 12 UVgO i.V.m dem Tariftreue- u. Vergabegesetz MV (TVgG M-V). Zuschlagskriterium soll zu 100 % der Preis sein.
Beschluss-Nr.: | 015-03/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 1 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Abwägung zum Bebauungsplans Nr. 13 “Wohnen in Zemmin”
1. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung und die Berücksichtigung (durch Empfehlung) werden durch die Gemeindevertretung Bentzin, entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle, beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, werden über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung informiert.
Beschluss-Nr.: | 016-03/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 8 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Bentzin und den Vorhabenträgern Michael und Careen Kegel sowie Hannes Jäger im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 “Wohnen in Zemmin” der Gemeinde Bentzin
Beschluss-Nr.: | 017-03/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 8 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 13 “Wohnen in Zemmin”
1. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Bebauungsplan Nr. 13 “Wohnen in Zemmin” der Gemeinde Bentzin in der vorliegenden Fassung Mai 2025 bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung Mai 2025 gebilligt.
2. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 13 “Wohnen in Zemmin” der Gemeinde Bentzin ist ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch bekanntzumachen wo und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit seiner Begründung eingesehen werden kann. Gemäß § 10 a BauGB ist der Bebauungsplan mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Beschluss-Nr.: | 018-03/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 8 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: