Beschlüsse 2025
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 24.01.2025
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 23.01.2025
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung 2025) der Gemeinde Bentzin laut Anlage.
Beschluss-Nr.: | 001-01/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 6 | |
Dafür: | 6 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Beschlussfassung zum Erlass der Anlagerichtlinie der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Anlagerichtlinie, in der die Grundsätze für Geldanlagen der Gemeinde geregelt sind.
Beschluss-Nr.: | 002-01/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 6 | |
Dafür: | 6 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr.: | 003-01/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 6 | |
Dafür: | 6 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 27.03.2025
Beschlussfassung zum Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr.: | 008-02/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 2 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss zum B-Plan Nr. 9 “Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin” der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt:
1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Bentzin “Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin” wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Bentzin “Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin” mit der Begründung und dem Umweltbericht nebst Anhängen sowie alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet (Website des Amtes Jarmen-Tutow sowie Bau- u. Planungsportal MV) zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Ergänzend erfolgt eine zusätzliche Auslegung im Amt Jarmen-Tutow. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Beschluss-Nr.: | 009-02/2025 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: