Zitat des Tages

Beschlüsse 2024

Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 06.03.2024

Gemeinde Bentzin

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 29.02.2024

Beschlussfassung zum Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Bentzin.

Abstimmungsnummer:001-01/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:8
Anwesend:8
Dafür:8
Dagegen:0
Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Beschlussfassung Vereinbarung zur Nutzung der Drehleiter DLK 23/12

Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, den Vertrag zur Nutzung der Drehleiter DLK 23/12 zu unterzeichnen.

Abstimmungsnummer:002-01/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:8
Anwesend:8
Dafür:8
Dagegen:0
Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Beschlussfassung Vereinbarung zur Nutzung der Drehleiter DLK 23/12

Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt für den Spielplatz eine Förderung zur Anschaffung eines neuen Spielgerätes “Wrack Kakadu” einen Förderantrag bis zum 28.02.24 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt zu stellen. Begehrt wird die (maximale) Förderung i. H. v. 12.500,00 €. Die Anschaffung und Montage des o.g. Spielgerätes beträgt derzeit 18.921,20 € insgesamt. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt nur, wenn das Vorhaben über die Spielplatzförderrichtlinie M-V 2023 gefördert wird.

Abstimmungsnummer:003-01/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:8
Anwesend:8
Dafür:8
Dagegen:0
Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 26.04.2024

Gemeinde Bentzin

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 25.04.2024

Jährlicher Bericht zur Entgegennahme von Spenden für die Haushaltsjahr 2023

Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2023.

Beschluss-Nr.008-02/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:8
Anwesend:8
Dafür:8
Dagegen:0
Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 11 “Solarpark Leussin II” der Gemeinde Bentzin – Billigung Vorentwurf sowie frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

1. Die Gemeindevertretung Bentzin billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 “Solarpark Leussin II” in der vorliegenden Form (Fassung vom 15.04.2024). Die Begründung wird gebilligt.

2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.

4. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Veröffentlichung sowie Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sind ortsüblich bekannt zu machen.

5. Die Verfahrensschritte für Die Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) übertragen.

Beschluss-Nr.009-02/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:8
Anwesend:7
Dafür:7
Dagegen:0
Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 12 “Solarpark im Peenetal am Teufelsstein” der Gemeinde Bentzin – Billigung Vorentwurf sowie frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

1. Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes Nr. 12 “Solarpark im Peenetal am Teufelsstein” in der vorliegenden Form (Fassung vom 15.04.2024). Die Begründung wird gebilligt.

2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.

4. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Veröffentlichung sowie Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, sind ortsüblich bekannt zu machen.

5. Die Verfahrensschritte für Die Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) übertragen.

Beschluss-Nr.010-02/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:8
Anwesend:6
Dafür:6
Dagegen:0
Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann, Herr Kühling

Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 13 “Wohnen in Zemmin” der Gemeinde Bentzin

1. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, den Anträgen der Vorhabenträger auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen. Es soll der Bebauungsplan Nr. 13 “Wohnen in Zemmin” der Gemeinde Bentzin aufgestellt werden.

2. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke 71 (teilweise), 79 (teilweise) und 81/4 der Flur 2 der Gemarkung Zemmin und hat eine Größe von ca. 0,7 ha. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.

3. Der o.g. Bebauungsplan zielt planungsrechtlich darauf ab, eine Wohnbebauung der privaten Grundstücke zu ermöglichen. Dabei soll die verkehrliche Erschließung ebenfalls gesichert werden.

4. Die Vorhabenträger verpflichten sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Gemeinde erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen durch die Bauleitplanung.

5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

6. Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf des B-Planes Nr. 13 “Wohnen in Zemmin” in der Fassung vom Februar 2024. Der Vorentwurf zur Begründung wird eben-falls gebilligt.

7. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

8. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.

9. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen, § 2 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB.

Beschluss-Nr.011-02/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:8
Anwesend:8
Dafür:8
Dagegen:0
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Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Verpflegungskosten in der KITA Zarrenthin

Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der Verpflegungskosten pro Mahlzeit in der KITA Zarrenthin wie folgt:

  • • Frühstück 1,75 Euro/pro Mahlzeit
  • • Getränke/Obst 0,50 Euro/pro Mahlzeit
  • • Vesper 1,00 Euro/pro Mahlzeit

Die Erhöhung erfolgt zum 01.04.2024, die Zustimmung des Landkreises liegt vor.

Beschluss-Nr.012-02/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:8
Anwesend:8
Dafür:8
Dagegen:0
Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 31.07.2024

Gemeinde Bentzin

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 25.07.2024

Wahl des ersten und des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters

Die Gemeindevertretung Bentzin wählt Herrn Hartmut Giermann zum 1. Stellv. Bürgermeister und Herrn Michael Kühling zum 2. Stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Bentzin.

Beschluss-Nr.:015-03/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:9
Anwesend:9
Dafür:9
Dagegen:0
Enthaltung0

Wahl der weiteren Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses

Die Gemeindevertretung Bentzin wählt in den Haupt- und Finanzausschuss: Frau Grit Gawrich, Herrn Hartmut Giermann, Herrn Michael Kühling, Frau Birgitt Foth und Herrn Karsten Volgmann.

Beschluss-Nr.:016-03/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:9
Anwesend:9
Dafür:7
Dagegen:2
Enthaltung0

Wahl der Mitglieder der Fachausschüsse und des Rechnungsprüfungsausschusses - Rechnungsprüfungsausschuss

Die Gemeindevertretung Bentzin wählt in den Rechnungsprüfungsausschuss: Frau Birgitt Foth.

Beschluss-Nr.:017-03/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:
9
Anwesend:9
Dafür:9
Dagegen:0
Enthaltung0

Ausschuss für Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tiefund Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege und Gemeindeentwicklung

Die Gemeindevertretung Bentzin wählt in den Ausschuss für Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege und Gemeindeentwicklung: Herrn Karsten Volgmann, Herrn Alfred Bauer, Herrn Roland Kick und Herrn Michael Kühling als Mitglieder der Gemeindevertretung sowie Herrn Jens Lewering, Herrn Fred Schibielsky und Herrn Günther Glanz als sachkundige Einwohner.

Beschluss-Nr.:018-03/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:9
Anwesend:9
Dafür:7
Dagegen:2
Enthaltung0

Ausschuss für Betreuung der Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung, Kindertagesstätten und Sozialwesen

Die Gemeindevertretung Bentzin wählt in den Ausschuss für Betreuung der Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung, Kindertagesstätten und Sozialwesen: Herrn Roland Kick, Frau Grit Gawrich, Frau Birgitt Foth und Herrn Maik Logall als Mitglieder der Gemeindevertretung sowie Herrn Daniel Winter, Frau Sandra Märtin und Frau Anne Marlow als sachkundige Einwohner.

Beschluss-Nr.:019-03/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:9
Anwesend:9
Dafür:7
Dagegen:2
Enthaltung0

Wahl des Vertreters in folgenden Gremien

Wasser- und Bodenverband “Untere Tollense / Mittlere Peene”

Die Gemeindevertretung Bentzin wählt Herrn Hartmut Giermann als Vertreter der Gemeinde beim Wasser- und Bodenverband “Untere Tollense/Mittlere Peene”.

Beschluss-Nr.:020-03/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:
9
Anwesend:9
Dafür:9
Dagegen:0
Enthaltung0

Wasser- und Abwasserzweckverband Demmin / Altentreptow

Die Gemeindevertretung Bentzin wählt Herrn Michael Kühling als Vertreter der Gemeinde beim Wasser- und Abwasserzweckverband “Demmin/Altentreptow”.

Beschluss-Nr.:021-03/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:
9
Anwesend:9
Dafür:9
Dagegen:0
Enthaltung0

Beschluss über die Vertretung im Kommunalen Anteilseignerverband Nordost der E.ON edis AG

Die Gemeindevertretung Bentzin wählt Frau Grit Gawrich als Vertreter im Kommunalen Anteilseignerverband Nordost der E.ON edis AG.

Beschluss-Nr.:022-03/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:
9
Anwesend:9
Dafür:9
Dagegen:0
Enthaltung0

Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 09.10.2024

Gemeinde Bentzin

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 12.09.2024

Förderantrag LEADER – Dorfteich Zemmin – Ankerplatz in einer Naturoase

Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Stellung eines Förderantrages beim StALU Vorpommern für das Projekt “Dorfteich Zemmin – Ankerplatz in einer Naturoase”. Es wird eine Förderung in Höhe von insgesamt 43.614,40 € beantragt. Die notwenigen finanziellen Mittel (43.614,40 € insgesamt, 34.891,52 € Förderung und 8.722,88 € nat. Kofi sind durch die Gemeinde zu erbringen) werden in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

Beschluss-Nr.:024-04/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:9
Anwesend:8
Dafür:8
Dagegen:0
Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Beauftragung Herstellung Schmutzwasseranschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt das Sozialgebäude der Badeanstalt Zarrenthin an das zentrale Abwassernetz der Stadt Jarmen anzuschließen. Die Kosten betragen für die Herstellung einschließlich Planung ca. 22.000,- € brutto.

Beschluss-Nr.:025-04/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:9
Anwesend:8
Dafür:8
Dagegen:0
Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 11.11.2024

Gemeinde Bentzin

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 07.11.2024

Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern

Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Vorpommern eine Stellungnahme bis zum 15.11.2024 abzugeben.

Beschluss-Nr.:029-05/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:9
Anwesend:9
Dafür:4
Dagegen:5
Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 20.12.2024

Gemeinde Bentzin

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 19.12.2024

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 13 “Wohnen in Zemmin” der Gemeinde Bentzin

1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 13 der Gemeinde Bentzin “Wohnen in Zemmin” wird in der vorliegenden Fassung vom November 2024 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13 der Gemeinde Bentzin “Wohnen in Zemmin” mit Begründung sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Beschluss-Nr.:037-06/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:9
Anwesend:9
Dafür:9
Dagegen:0
Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bentzin

1. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bentzin.

2. Der Vorentwurf (Stand: November 2024) zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Form gebilligt. Die Begründung in der vorliegenden Form (Stand November 2024) wird gebilligt.

3. Mit Billigung des Vorentwurfs und der Begründung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 4. Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen.

5. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). 6. Die Verfahrensschritte für das Bauleitplanverfahren werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: ign Melzer Voigtländer Winter Lüttich Stadtplaner, Architekten & Ingenieure PartGmbB übertragen

Beschluss-Nr.:038-06/2024
Abstimmungsergebnis:gesetzliche Mitgliederzahl:9
Anwesend:7
Dafür:7
Dagegen:0
Enthaltung0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Kühling, Herr Giermann

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