Beschlüsse 2023
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 07.02.2023
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 02.02.2023
Bestätigung der Eilentscheidung durch die Bürgermeisterin am 29.12.2022
Die Gemeindevertretung Bentzin bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin vom 29.12.2022 zur Bezuschussung der Vereine 2022.
Beschluss-Nr. | 001-01/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Nachwahl eines sachkundigen Einwohners in den Kulturausschuss
Die Gemeindevertretung Bentzin wählt Frau Sandra Märtin als sachkundigen Einwohner in den Kulturausschuss der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr. | 002-01/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Schöffenwahl 2023
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin stimmt der beigefügten Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 (Amtsperiode 2024 – 2028) wird gemäß § 36 Abs. 1 GVG zu.
Beschluss-Nr. | 003-01/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 08.05.2023
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 30.03.2023
Beschlussfassung zum Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr. | 008-02/2023 |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: 9 |
Anwesend: | 8 |
Dafür: | 8 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr. | 009-02/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Solarpark Einwohnerversammlung
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt für ein (mögliches) Bauleitplanverfahren zur Errichtung eines weiteren Solarparks im Peenetal (Teufelsstein) bei Neu Plestlin die Durchführung einer Einwohnerversammlung in der Gemeinde
Beschluss-Nr. | 010-02/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 6 | |
Dafür: | 6 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann, Herr Kühling
Bauleitplanverfahren in Zarrenthin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu dem Grundstück 12 der Flur 4 in der Gemarkung Zarrenthin-Leussin zur Errichtung und den Betrieb einer Freiflächensolaranlage.
Beschluss-Nr. | 011-02/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 0 | |
Dagegen: | 8 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Bauleitplanverfahren in Zemmin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 BauGB zu dem Grundstück 204/1 der Flur 2 in der Gemarkung Zemmin zur Errichtung und den Betrieb einer Freiflächensolaranlage.
Beschluss-Nr. | 011-02/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 0 | |
Dagegen: | 8 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum B-Plan Nr. 11 “Solarpark Leussin II”
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Bauleitplanverfahren B-Plan Nr. 11 “Solarpark Leussin II”.
Beschluss-Nr. | 013-02/2023 |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: 9 |
Anwesend: | 7 |
Dafür: | 7 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann
Beschaffung eines Notstromaggregats
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Kauf eines Notstromaggregats zirka 5 KW zu einem Gesamtpreis von 2.000 Euro.
Beschluss-Nr. | 014-02/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 25.05.2023
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 24.05.2023
Ernennung Klimaschutzpaten
Die Gemeindevertretung Bentzin benennt die Einwohnerinnen als ehrenamtliche Klimaschutzpatinnen Frau Christine Krüger, Frau Ines Deutscher und Frau Susann Moll entsprechend der “Kooperationsvereinbarung Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen (KlikKS)”. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Benennung der LEKA MV zeitnahe in Textform und unter Angabe der Kontaktdaten mitzuteilen.
Beschluss-Nr. | 022-03/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Beschlussfassung zum Antrag auf Mitgliedschaft Vorpommersche Dorfstrasse e.V.
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Antrag auf Mitgliedschaft in den Verein “Vorpommersche Dorfstrasse” e.V.
Beschluss-Nr. | 023-03/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 12 “Solarpark im Peenetal am Teufelsstein”
1. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers re.venture auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 “Solarpark im Peenetal am Teufelsstein” auf den Weg gebracht werden.
2. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke Flurstücke 348, 349/1, 423, 424, 425, 426 und 441 der Flur 1 der Gemarkung Bentzin und über die Flurstücke 26 und 28 der Flur 3 der Gemarkung Plestlin. Der vollständige Geltungsbereich ist in der beiliegenden Karte dargestellt.
3. Der o.g. Bebauungsplan zielt planungsrechtlich darauf ab, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes Photovoltaik gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
4. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Gemeinde erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen durch die Bauleitplanung.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Beschluss-Nr. | 024-03/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann, Herr Kühling
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 11.07.2023
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 26.06.2023
Jährlicher Bericht zur Entgegennahme von Spenden für die Haushaltsjahr 2022
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2022 lt. beiliegenden Anlagen.
Beschluss-Nr. | 030-04/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Hundesteuersatzung
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer.
Beschluss-Nr. | 031-04/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Bestätigung des Entwurfs des Brandschutzbedarfsplanes
Die Gemeindevertretung Bentzin bestätigt den Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr. | 032-04/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Zustimmung Einleitung eines B-Planverfahrens in Zemmin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt dem Antrag der Familie Kegel zur Aufstellung eines B-Planes auf ihrem Grundstück in der Gemarkung Zemmin, Flur 2, Flurstück 81/4 zuzustimmen. Mit der Bauleitplanung soll Baurecht für die Errichtung eines Wohnhauses geschaffen werden.
Beschluss-Nr. 033-04/2023
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
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Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 14.09.2023
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 07.09.2023
B-Plan Nr. 10 “Wohnen in Alt Plestlin West - Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Bentzin und Kurt und Elke Marczynski.
Beschluss-Nr. | 034-05/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
B-Plan Nr. 10 “Wohnen in Alt Plestlin West” - Abwägungsbeschluss
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
Beschluss-Nr. | 035-05/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 10 “Wohnen in Alt Plestlin West”
1. Der Bebauungsplan Nr. 10 “Wohnen in Alt Plestlin West” der Gemeinde Bentzin wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung einschließlich FFH-Vorprüfung und Artenschutzfachbeitrag gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 gebilligt. 2. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 10 “Wohnen in Alt Plestlin West " der Gemeinde Bentzin ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch bekanntzumachen wo und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit seiner Begründung eingesehen werden kann. Gemäß § 10 a BauGB ist der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammen-fassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Beschluss-Nr. | 036-05/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Zustimmung Einleitung eines B-Planverfahrens in Bentzin
1. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt auf den in der Anlage 1 dargestellten Flächen, die teilweise im Eigentum der Gemeinde Bentzin stehen, ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Wohnbauland mit ggfs. notweniger Einleitung eines Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes auf den Weg zu bringen.
2. Die Gemeinde wird Gespräche mit den angrenzenden Grundstückseigentümern führen, ob sie sich an dem Bauleitplanverfahren kostenmäßig beteiligen wollen.
Beschluss-Nr. | 037-05/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 10.11.2023
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 02.11.2023
Entgeltverordnung für den öffentlichen Wasserwanderrastplatz der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt das sofortige Außerkrafttreten der Entgeltverordnung für den öffentlichen Wasserwanderrastplatz der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr. | 044-06/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 6 | |
Dafür: | 6 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 (Hebesatzsatzung 2024) der Gemeinde Bentzin
Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 (Hebesatzsatzung 2024) der Gemeinde Bentzin laut Anlage.
Beschluss-Nr. | 045-06/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 6 | |
Dafür: | 0 | |
Dagegen: | 6 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Bestätigung der Eilentscheidung gemäß § 39 III KV MV Stromliefervertrag 2024
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe an die e.on zur Stromlieferung für das Jahr 2024.
Beschluss-Nr. | 046-06/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 6 | |
Dafür: | 6 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Radweg Kiessee
1. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt das die Gemeinde Bentzin sich in Zusammenarbeit mit der Ferienpark Zarrenthin GmbH & Co. KG an der Planung eines Wander- und Radweges um den Kiessee herum beteiligt.
2. Die Kosten für die Planung übernimmt die Ferienpark Zarrenthin GmbH & Co. KG.
Beschluss-Nr. | 047-06/2023 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 6 | |
Dafür: | 6 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: