Beschlüsse 2022
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 28.01.2022
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 27.01.2022
Beschlussfassung zum Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2022.
Beschluss-Nr. | 001-01/2022 |
---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: 9 |
Anwesend: | 9 |
Dafür: | 9 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 21.03.2022
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 10.03.2022
Jährlicher Bericht zur Entgegennahme von Spenden für das Haushaltsjahr 2021
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2021.
Beschluss-Nr. | 003-02/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 27.04.2022
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 26.04.2022
Verpflegungskosten in der KITA Zarrenthin
Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der Verpflegungskosten pro Mahlzeit in der KITA Zarrenthin wie folgt:
- • Frühstück 1,25 Euro/pro Mahlzeit
- • Getränke/Obst 0,35 Euro/pro Mahlzeit
- • Vesper 1,00 Euro/pro Mahlzeit
Die Erhöhung erfolgt zum 01.05.2022, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises.
Beschluss-Nr. | 009-03/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 18.08.2022
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 16.08.2022
Feststellung der Jahresrechnung 2021
Die Gemeindevertretung stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Bentzin fest.
Beschluss-Nr. | 029-05/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Entlastung der Bürgermeisterin für das HH-Jahr 2021
Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung der Gemeinde Bentzin für das Haushaltsjahr 2021 und der vorbehaltlosen Empfehlung des RPA wird die Entlastung der Bürgermeisterin gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V erteilt.
Beschluss-Nr. | 030-05/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 6 | |
Dafür: | 6 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Frau Gawrich
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 04.10.2022
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 27.09.2022
Beschluss zur 6. Änderungssatzung auf Grund der geplanten Beitragserhöhung des Wasser- und Bodenverbandes (WBV) “Untere Tollense/Mittlere Peene” 2023
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die 6. Änderung zur Satzung der Gemeinde Bentzin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbei-träge des Gewässerunterhaltungsverbandes “Untere Tollense/Mittlere Peene”.
Beschluss-Nr. | 042-06/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 30.11.2022
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 22.11.2022
Solarpark Leussin – Durchführung einer Einwohnerversammlung
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt vor der Fassung eines Aufstellungsbeschluss zur Errichtung eines weiteres Solarparks in Leussin die Durchführung einer Einwohnerversammlung.
Beschluss-Nr. | 054-07/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Vorschlag Vorstandmitglied für den Amtsbereich Jarmen-Tutow
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt für die Wahl des Vorstandes beim Wasser- und Bodenverband “Untere Tollense/ Mittlere Peene” folgenden Vorschlag zu unterbreiten: Herr Andreas Kühling als Vorstandsmitglied
Beschluss-Nr. | 043-07/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Vorschlag Schaubeauftragte für den Amtsbereich Jarmen-Tutow
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt für die Wahl der Schaubeauftragten beim Wasserund Bodenverband “Untere Tollense/ Mittlere Peene” folgenden Vorschlag zu unterbreiten:
1. Herr Gerd-Heinrich Kröchert für die Gemeinden Völschow, Daberkow, Alt-Tellin und
2. Herr Hans-Dieter Lindemann für die Gemeinden Bentzin, Jarmen, Tutow und Kruckow als Schaubeauftragte übernehmen.
Beschluss-Nr. | 044-07/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2023 (Hebesatzsatzung 2023) der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2023 (Hebesatzsatzung 2023) der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr. | 045-07/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Privatrechtliche Entgelte
Die Gemeinde Bentzin beschließt, dass alle Nutzungsentgelte für die Gemeinderäume in dem “Gemeinderaum Bentziner Dorfstraße 23” laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
Beschluss-Nr. | 046-07/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Privatrechtliche Entgelte
Die Gemeinde Bentzin beschließt, dass alle Nutzungsentgelte für die Gemeinderäume in dem “Jugendraum Bentzin” laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
Beschluss-Nr. | 047-07/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Privatrechtliche Entgelte
Die Gemeinde Bentzin beschließt, dass alle Nutzungsentgelte für die Gemeinderäume in dem “Kulturraum Zemmin” laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
Beschluss-Nr. | 048-07/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Privatrechtliche Entgelte
Die Gemeinde Bentzin beschließt, dass alle Nutzungsentgelte für die Gemeinderäume in dem “Gemeindehaus Alt Plestlin” laut Anlage zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
Beschluss-Nr. | 049-07/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 21.12.2022
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 19.12.2022
Teilung der Kosten zur Bewältigung der angespannten Gasversorgungslage oder deren Folgen
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, dass alle Kosten im o. a. Zusammenhang mit der Gemeinde Tutow je zur Hälfte geteilt werden. Zuschüsse über den Landkreis werden ebenso aufgeteilt.
Beschluss-Nr. | 056-08/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gemeindegebiet Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gemeindegebiet Bentzin.
Beschluss-Nr. | 057-08/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 11 “Solarpark Leussin II”
1. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers re.venture auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 “Solarpark Leussin II” auf den Flurstücken 6/6, 8, 9/1, 17, 82 und 362 der Flur 8 in der Gemarkung Zarrenthin-Leussin aufgestellt werden. Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Karte dargestellt.
2. Der o.g. Bebauungsplan zielt planungsrechtlich darauf ab durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes Photovoltaik gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
4. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Gemeinde erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen
5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Beschluss-Nr. | 058-08/2022 |
---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: 9 |
Anwesend: | 8 |
Dafür: | 8 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 10 “Wohnen in Alt Plestlin West” der Gemeinde Bentzin
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den Empfehlungen in den Abwägungstabellen (Anlage 3) beschlossen. 2. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, werden über das Ergebnis informiert.
3. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 10 “Wohnen in Alt Plestlin West” der Gemeinde Bentzin in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2022. Der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, AFB und FFH- Vorprüfung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 “Wohnen in Alt Plestlin West” der Gemeinde Bentzin und deren Begründung (inklusive Umweltbericht) sind § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die 3öffentliche Auslegung zu benachrichtigen
Beschluss-Nr. | 059-08/2022 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Frau Gawrich