Beschlüsse 2021
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 15.02.2021
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 12.02.2021
Bebauungsplan Nr. 07 der Gemeinde Bentzin “Wohngebiet am Lindenweg in Zarrenthin”
- 1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen.
- 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
Beschluss-Nr. | 007-02/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | ||
Enthaltung |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 07 der Gemeinde Bentzin “Wohngebiet am Lindenweg in Zarrenthin”
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 07 der Gemeinde Bentzin “Wohngebiet am Lindenweg in Zarrenthin” gemäß § 13b BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2021 gebilligt.
- 2. Die Satzung über Bebauungsplan Nr. 07 der Gemeinde Bentzin “Wohngebiet am Lindenweg in Zarrenthin” ist ortsüblich bekannt zu machen.
- 3. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan in seinen Darstellungen im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen.
Beschluss-Nr. | 008-02/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Bebauungsplan Nr. 08 der Gemeinde Bentzin “Wohngebiet am Lindenweg West”
- 1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle beschlossen.
- 2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
Beschluss-Nr. | 009-02/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 08 der Gemeinde Bentzin “Wohngebiet am Lindenweg West”
- 1. Der Bebauungsplan Nr. 08 der Gemeinde Bentzin “Wohngebiet am Lindenweg West” gemäß § 13b BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2021 gebilligt.
- 2. Die Satzung über Bebauungsplan Nr. 08 der Gemeinde Bentzin “Wohngebiet am Lindenweg West” ist ortsüblich bekannt zu machen.
- 3. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan in seinen Darstellungen im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen.
Beschluss-Nr. | 010-02/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 17.03.2021
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 16.03.2021
Beschlussfassung zum Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2021.
Beschluss-Nr. | 011-03/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 27.05.2021
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 25.05.2021
Grundstücksangelegenheit – gemeindliches Einvernehmen
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauvorhaben “Erweiterung des Solarparks um Module mit Nordausrichtung inkl. alle nötigen Nebenein-richtungen und Befreiungen (B-Plan Nr. 4 “Solarpark Leussin” der Gemein-de Bentzin). Damit wird gleichzeitig die Überschreitung der im B-Plan Nr. 4 “Solarpark Leussin” festgelegten Baugrenze beschlossen.
Im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens stimmt die Gemeindevertretung Bentzin der Erhöhung der GRZ auf 0,63 zu dem o.g. Bauvorhaben (B-Plan 0,40) zu.
Beschluss-Nr. | 017-04/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Projekt Ankerplätze im Peenetal mit Bücherstube in Alt Plestlin
Die Gemeinde Bentzin beschließt bei einer Förderzusage die Umsetzung des Projektes “Ankerplätze im Peenetal mit Büchstube in Alt Plestlin”, für welches Fördermittel aus dem Regional Budget für Kleinprojekte über Leader bei der LAG Flusslandschaft Peenetal beantragt wurden.
Die Gesamtkosten für dieses Projekt betragen 18.926,81 Euro. Davon wurden 15.141,45 Euro als Zuwendung beantragt, sodass der Eigenanteil für die Gemeinde 3.785,36 Euro beträgt. Der Betrag in Höhe von 3.785,36 Euro wird unter dem Produktkonto 4240.78571 außerplanmäßig bereitgestellt. Der Ausgleich im Finanzhaushalt erfolgt über Bestandsvortrag an liquiden Mitteln aus den Vorjahren.
Beschluss-Nr. | 021-04/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 1 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
09.August
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 09.08.2021
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 05.08.2021
Jährlicher Bericht zur Entgegennahme von Spenden für das Haushaltsjahr 2020
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2020.
Beschluss-Nr. | 022-05/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft – unser Dorf soll schöner werden”
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, die Teilnahme des Heimatvereins Summyn 1990 e.V. am Wettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden”, zu unterstützen.
Beschluss-Nr. | 023-05/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Nutzungsvertrag
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt einen Nutzungsvertrag zwischen dem Heimatverein Summyn 1990 e.V. und der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr. | 024-05/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auftragsvergabe
Die Gemeindevertretung Bentzin genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin und beschließt den Auftrag für die Lieferung eines Parkscheinautomaten für die Badeanstalt in Zarrenthin an die Firma Stadtraum GmbH aus Berlin zu einem Bruttopreis von 3.279,64 € zu vergeben. Die überplanmäßigen Ausgaben für die Anschaffung werden durch die zusätzlichen Einnahmen aus den Parkgebühren finanziert.
Beschluss-Nr. | 025-05/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Entgeltverordnung für das Grundstück der Badeanstalt Zarrenthin
Die Gemeindevertretung Bentzin bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin vom 29.06.2021 zur Neufassung der Entgeltverordnung für das Grundstück der Badeanstalt Zarrenthin.
Beschluss-Nr. | 026-05/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Neufassung der Bade- und Benutzerordnung für die Badeanstalt “Kiessee Zarrenthin”
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Bade- und Benutzerordnung für die Badeanstalt “Kiessee Zarrenthin” der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr. | 027-05/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auftragsvergabe
Die Gemeindevertretung Bentzin genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin und beschließt den Auftrag für die Lieferung einer DSD Geschwindigkeitsanzeige an die Firma DataCollect Traffic Systems GmbH aus Kerpen zu einem Bruttopreis von 2.156,95 € zu vergeben. Die überplanmäßigen Mittel werden über Spenden (1.700,00€) und aus den Mitteln für Straßenunterhaltung bereitgestellt.
Beschluss-Nr. | 028-05/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 “Wohnen in Alt Plestlin West” der Gemeinde Bentzin
1. Für das Gebiet Alt Plestlin West (Flurstück 161 Flur 6 Gemarkung Alt Plestlin) wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Sicherung der Wohnraumversorgung. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Trautmann in Neubrandenburg, mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden soll das Planungsbüro Trautmann in Neubrandenburg beauftragt wer-den.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt werden.
Beschluss-Nr. | 029-05/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Frau Gawrich
26.August
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 02.09.2021
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 26.08.2021
Feststellung der Jahresrechnung
Die Gemeindevertretung stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Bentzin fest.
Beschluss-Nr. | 033-06/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Entlastung der Bürgermeisterin für das HH-Jahr 2020
Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung der Gemeinde Bentzin für das Haushaltsjahr 2020 und der vorbehaltlosen Empfehlung des RPA wird die Entlastung der Bürgermeisterin gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V erteilt.
Beschluss-Nr. | 034-06/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Frau Gawrich
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr. | 035-06/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Beschluss zur 5. Änderungssatzung auf Grund geplante Beitragserhöhung des Wasser- und Bodenverbandes (WBV “Untere Tollense/Mittlere Peene” 2022
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die 5. Änderung zur Satzung der Gemeinde Bentzin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes “Untere Tollense/Mittlere Peene”.
Beschluss-Nr. | 036-06/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 24.11.2021
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 23.11.2021
Zuschuss für die Vereinsarbeit
Die Gemeindevertretung beschließt die folgenden Vereine mit je 400,00 Euro für die Vereinsarbeit zu bezuschussen:
- • Dorfclub Alt Plestlin
- • Angelverein Bentzin
- • Heimatverein Zemmin
- • Feuerwehrförderverein Tutow-Bentzin
Beschluss-Nr. | 043-08/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 7 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 22.12.2021
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 21.12.2021
B-Plan Nr. 7 “Wohngebiet am Lindenweg” - Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Bentzin und Herrn Dirk Unruh.
Beschluss-Nr. | 048-09/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
B-Plan Nr. 8 “Wohngebiet am Lindenweg West” - Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Bentzin und Frau Angelika Glanz.
Beschluss-Nr. | 049-09/2021 | |
---|---|---|
Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: