Beschlüsse 2020
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 25.02.2020
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 06.02.2020
Beschlussfassung zum Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2020
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2020 der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr.: | 001-02/2020 | |
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Abstimmungsergebnis | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Verbindliche Erklärung zur Abnahme eines TSF-W im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M-V
Die Gemeindevertretung Bentzin gibt eine verbindliche Erklärung zur Abnahme eines TSF-W im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M-V ab
Beschluss-Nr.: | 002-02/2020 | |
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Abstimmungsergebnis | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 0 | |
Dagegen: | 7 | |
Stimmenenthaltung: | 1 |
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 07.04.2020
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 03.04.2020
Umlaufverfahren von Sitzungen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Bentzin haben die Möglichkeit, bei Vorliegen triftiger Gründe oder behördlicher Auflagen, Sitzungen im Umlaufverfahren durchzuführen und Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen. Bezüglich aller Regularien, Mehrheiten, Ausschlüsse u.s.w. gelten weiterhin die Regelungen gemäß Kommunalverfassung und der Hauptsatzung in Bezug auf Sitzungen. Die Entscheidung, ob Angelegenheiten im Umlauf- oder im normalen Verfahren behandelt werden, trifft der Bürgermeister. Sind ein Viertel oder mehr der Gemeindevertreter der Meinung, dass eine Angelegenheit NICHT im Umlaufverfahren beschlossen werden sollte, müssen Sie auf den Abstimmungsblättern GE-GEN das Umlaufverfahren votieren. In diesem Fall wird die Angelegenheit in einer der nächsten Präsenzsitzungen behandelt.
Beschluss-Nr.: | 006-03/2020 | |
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Abstimmungsergebnis | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Teilgenommen: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 14.05.2020
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 12.05.2020
Vergabe von Baumpflegearbeiten
Die Gemeinde Bentzin beschließt die Vergabe der Baumpflegearbeiten gemäß Angebot in den Ortsteilen Alt Plestlin und Zemmin an die Firma RBS Dienstleistungs GmbH.
Abstimmungsnummer: 004-02/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | |
gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 |
Dafür: | 8 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 1 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Auftragsvergabe
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Auftrag zur Erstellung eines Baugrundgutachtens zu dem Vorhaben “Hochwasserschutz/Löschwasserversorgung Rohrleitung Zemmin” an das Ing.-Büro W. Seidler zu vergeben.
Abstimmungsnummer: 007-04/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | |
gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 |
Dafür: | 9 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Personalangelegenheiten
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt eine Einstellung vom 01.05.2020 bis 31.10.2020 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 6,6 h.
Abstimmungsnummer: 008-04/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | |
gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 |
Dafür: | 9 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Personalangelegenheiten
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Verlängerung einer Vereinbarung zum Ehrenamt bis zum 31.12.2020.
Abstimmungsnummer: 009-04/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | |
gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 |
Dafür: | 9 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 18.06.2020
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 09.06.2020
Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
Die Gemeinde Bentzin beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Bentzin.
Abstimmungsnummer: 010-05/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | |
gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 |
Dafür: | 9 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 10.09.2020
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 18.08.2020
Jährlicher Bericht zur Entgegennahme von Spenden für das Haushaltsjahr 2019
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2019 lt. beiliegenden Anlage.
Abstimmungsnummer: 011-06/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | |
gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 |
Dafür: | 9 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Neufassung der Nutzungsordnung und Gebührensatzung zur Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Neufassung der Nutzungsordnung und Gebührensatzung zur Nutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten.
Abstimmungsnummer: 012-06/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | |
gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 |
Dafür: | 9 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Personalangelegenheit
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, die wöchentliche Arbeitszeit eines Arebitnehmers rückwirkend ab 01.05.2020 auf 8,9 h zu erhöhen.
Abstimmungsnummer: 013-06/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | |
gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 |
Dafür: | 9 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Personalangelegenheit
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, die Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers ab dem Monat August 2020 bis auf Weiteres auf 40 h zu erhöhen.
Abstimmungsnummer: 016-06/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | |
gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 |
Dafür: | 9 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Grundstücksangelegenheit
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, einen Antrag auf Kauf einer Teilfläche des Flurstücks 58/1 von ca. 622,22 m² der Flur 5 der Gemarkung Zarrenthin/Leussin abzulehnen.
Abstimmungsnummer: 014-06/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | |
gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 |
Dafür: | 9 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Anschaffung Buswartehalle
Die Gemeinde Bentzin beschließt den Ankauf einer Buswartehalle mit Sitzbank für geschätzte Gesamtkosten in Höhe von 6.000,00 Euro.
Abstimmungsnummer: 015-06/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | |
gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 |
Dafür: | 9 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 13.10.2020
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 29.09.2020
Feststellung der Jahresrechnung 2019
Die Gemeindevertretung stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Bentzin fest.
Abstimmungsnummer: | 017-07/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Entlastung der Bürgermeisterin
Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung der Gemeinde Bentzin für das Haushaltsjahr 2019 und der vorbehaltlosen Empfehlung des RPA wird die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V erteilt.
Abstimmungsnummer: | 018-07/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: - BM Garwrich
Erlass von Forderungen
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Erlass der Forderungen. Die entsprechende Anlage wird zur GV-Sitzung vorgelegt.
Abstimmungsnummer: | 020-07/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 3 | |
Dagegen: | 2 | |
Enthaltung | 4 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 18.11.2020
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 10.11.2020
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 “Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin” der Gemeinde Bentzin
- 1. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, dem Antrag der Peene Kies GmbH, Müssentin 20, 17126 Jarmen, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß §§ 9, 10 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen. Es soll der Bebauungsplan Nr. 9 “Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin” auf den Flurstücken 74 (TF), 73/2 (TF), 72/2 (TF), 71/2 (TF), 70/2 (TF), 67/2 (TF), 66/3 (TF), 80/3 (TF), 43/5 (TF), 65/6 (TF), 65/4 (TF), 64/1 (TF), 63/1 (TF) der Flur 4 sowie in der Flur 5, Flurstück 36/20 (TF) und 36/2 (TF) in der Gemarkung Zarrenthin-Leussin (in der Anlage 1 dargestellt) aufgestellt werden.
- 2. Der o.g. Bebauungsplan zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz zu schaffen.
- 3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt über eine öffentliche Auslegung (Einsichtnahme) oder durch eine Bürgerversammlung.
- 4. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- 5. Der Vorhabenträger verpflichtet sich zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages. Ebenso erfolgt im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung die Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Gemeinde erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen.
- 6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Beschluss-Nr. | 021-08/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 28.01.2021
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 21.12.2020
Festsetzung der Hebesätze 2021
Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2021 (Hebesatzsatzung 2021) der Gemeinde Bentzin laut Anlage.
Beschluss-Nr. | 032-09/2020 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.