Beschlüsse 2019
Beschlüsse vor der Legislaturperiode 2019-2024 sind auf der Seite des Amtes Jarmen - Tutow zu finden.
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 14.06.2019
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 16.05.2019
B-Plan Nr. 1 “Ferienpark Zarrenthin” - Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Bentzin und der Ferienpark Zarrenthin GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Käsch oder Volker Thielen.
Beschluss-Nr.: | 013-05/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 8 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 1 “Ferienpark Zarrenthin”;
Beratung und Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
Die Öffentlichkeit, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
Der Bebauungsplan Nr. 1 “Ferienpark Zarrenthin” der Gemeinde Bentzin wird in der vorliegenden Fassung vom April 2019 bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht, dem Fachbeitrag Artenschutz sowie der Unterlage zur FFH-Prüfung gemäß § 10 Abs. 1 als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2019 gebilligt.
Zur Sicherung der externen Maßnahmen (lt. Stellungnahme der UNB – Untere Naturschutzbehörde des LK VG) ist zu Gunsten der UNB eine Grunddienstbarkeit ins Grundbuch einzutragen. Die Eintragung erfolgt erst nach Beschlussfassung der Gemeinde zu dem o.g. B-Plan-Verfahren. Erst nach Bestellung und Eintragung der Dienstbarkeit ist der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 1 “Ferienpark Zarrenthin " der Gemeinde Bentzin ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch bekanntzumachen wo und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit seiner Begründung eingesehen werden kann.
Beschluss-Nr.: | 014-05/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 8 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
Personalangelegenheiten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Einstellung eines Nachtwächters für die Badeanstalt.
Beschluss-Nr.: | 015-05/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 8 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 11.09.2019
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 09.09.2019
Abschluss Straßenmitbenutzungsvertrag inklusive Kabelgestattung mit Änderungen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt den Abschluss eines Straßenbenutzungsvertrages inklusive Kabelgestattung mit der Firma enen Dachprojekte UG zur Nutzung von photovoltaischer Energie (haftungsbeschränkt) & Co.KG, geschäftsansässig in 65549 Limburg a. d. Lahn, für die Errichtung und Betreibung einer 0,4 kV Erdkabelleitung auf den gemeindeeigenen Flurstücken 115/3 und 198 in der Gemarkung Plestlin Flur 5. Die gewünschten Änderungen aus der Gemeindevertretersitzung vom 06.08.19 wurden von der o.g. Firma akzeptiert und in den Vertrag übernommen.
Beschluss-Nr.: | 028-08/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin.
Beschluss-Nr.: | 029-08/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 1 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
Personalangelegenheiten
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages.
Beschluss-Nr.: | 030-08/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Personalangelegenheiten
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Erhöhung der Wochenarbeitszeit.
Beschluss-Nr.: | 031-08/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Personalangelegenheiten
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Erhöhung der Wochenarbeitszeit.
Beschluss-Nr.: | 032-08/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 28.01.2020
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 24.10.2019
Feststellung der Jahresrechnung 2018
Die Gemeindevertretung stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Bentzin fest.
Beschluss-Nr.: | 033-09/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Entlastung des Bürgermeisters für das HH-Jahr 2018
Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung der Gemeinde Bentzin für das Haushaltsjahres 2018 und der vorbehaltlosen Empfehlung des RPA wird die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs.2 Satz 2 KV M-V erteilt.
Beschluss-Nr.: | 034-09/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung Bentzin weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann
Wahl der Mitglieder der Fachausschüsse Bauausschuss Zusammensetzung: 3 Gemeindemitglieder und 2 sachkundige Bürger
Beschluss-Nr.: | 035-09/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Kulturausschuss Zusammensetzung: 3 Gemeindevertreter und 2 sachk. Bürger
Beschluss-Nr.: | 036-09/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Vergabe Straßenreparaturen unbefestigte Wege und Vergabe jährliche Straßenreparaturen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt den Auftrag für die Reparaturarbeiten der unbefestigten Wege der Gemeinde an die Firma Peene Baugesellschaft mbH Neukalen zu einem Preis in Höhe von 3.693,65 € brutto zu vergeben.
Beschluss-Nr.: | 037-09/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt den Auftrag für die jährlich durchzuführenden Reparaturarbeiten an den gemeindeeigenen Straßen an die Firma MOT- Müritzer Oberflächentechnik zu einem Preis in Höhe von 9.954,35 € brutto zu vergeben.
Beschluss-Nr.: | 038-09/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Personalangelegenheiten
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, eine Erzieherin ab 01.12.2019 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden einzustellen. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 8a nach TVöD**.**
Beschluss-Nr.: | 039-09/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Wochenarbeitszeit einer Erzieherin für den Monat November 2019 auf 40 h zu erhöhen.
Beschluss-Nr.: | 040-09/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Vereinbarung vom 25.03.2019 mit einem Mitarbeiter bis zum 31.12.2019 zu verlängern.
Beschluss-Nr.: | 041-09/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Wohnungsangelegenheiten
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, den Auftrag für den Umbau einer 3-Raum-Wohnung zu einer 4-Raum-Wohnung im Wohnblock Zarrenthin 48 an den Bauunternehmer H. Springer, Klein Toitin 19, 17126 Jarmen, zu vergeben**.**
Beschluss-Nr.: | 042-09/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Haustürenbeleuchtung für die Wohnblöcke Zarrenthin 47/48 und Zemmin 18/19 an die Firma Lüdtke, Handel & Elektroinstallation, Friedensstraße 42, 17129 Tutow zu vergeben.
Beschluss-Nr.: | 043-09/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Abschluss eines Gestattungsvertrages
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt den Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Bentziner Ackerbau GmbH, für die Errichtung und Betreibung einer Erdkabelleitung auf den gemeindeeigenen Flurstücken 85/1 und 86/3 in der Gemarkung Zarrenthin Flur 7.
Beschluss-Nr.: | 044-09/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzl. Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 8 | |
Dafür: | 7 | |
Dagegen: | 0 | |
Stimmenenthaltung: | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung Bentzin weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt am 29.04.2020
Gemeinde Bentzin
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 26.11.2019
TOP 05: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2020
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2020 (Hebesatzsatzung 2020) der Gemeinde Bentzin.
Abstimmungsnummer: | 045-10/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
TOP 08: Bebauungsplan Nr. 8 - Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt:
- 1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 1,3 ha soll der Bebauungsplan Nr. 8 “Wohngebiet am Lindenweg West” gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des Flurstücks 3 der Flur 5 innerhalb der Gemarkung Zarrenthin Leussin. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
- 2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
- 3. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Bentzin “Wohngebiet am Lindenweg West” wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2019 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- 4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Bentzin “Wohngebiet am Lindenweg West” ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens 14 Tage vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- 5. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Abstimmungsnummer: | 046-10/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 8 | |
Dagegen: | 1 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.
TOP 09: Personalangelegenheiten
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt eine Weiterbeschäftigung ab 01.01.2020 ganzjährig mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 9 Stunden.
Abstimmungsnummer: | 047-10/2019 | |
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Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
Anwesend: | 9 | |
Dafür: | 9 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -.