Zitat des Tages

Entgelte für die Inanspruchnahme von Gemeinderäumen Stand 2022

Privatrechtliche Entgelte für die Inanspruchnahme von Gemeinderäumen in dem “Gemeindehaus Alt Plestlin”

Lfd. Nr.Art der Sondernutzungnetto Entgelt
1Miete für Raum bis zu sechs Stunden20,00 €
2Miete für Raum bis zu einem Tag30,00 €
3Miete für Raum bis zu zwei Tagen60,00 €
4Miete für Raum bis zu sieben Tag300,00 €
5Betriebskosten bis zu sechs Stunden10,00 €
6Betriebskosten bis zu einem Tag20,00 €
7Betriebskosten bis zu zwei Tagen40,00 €
8Betriebskosten bis zu sieben Tagen140,00 €
9Heizung Oktober - April bis zu sechs Stunden15,00 €
10Heizung Oktober - April bis zu einem Tag25,00 €
11Heizung Oktober - April bis zu zwei Tagen50,00 €
12Heizung Oktober - April bis zu sieben Tagen140,00 €
13Heizkosten für die Monate Mai & September
betragen 50 % der Kosten der Heizperiode
von Oktober - April
14Kaution100,00 €

Die vorgenannten Preise außer der lfd. Nummer 14 (Kaution) verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Die vorstehenden Entgelte wurden von der Gemeinde Bentzin am 22.11.2022 beschlossen.


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Privatrechtliche Entgelte für die Inanspruchnahme von Gemeinderäumen in dem “Gemeinderaum Bentziner Dorfstraße 23”

Lfd. Nr.Art der Sondernutzungnetto Entgelt
1Miete für Raum bis zu sechs Stunden20,00 €
2Miete für Raum bis zu einem Tag30,00 €
3Miete für Raum bis zu zwei Tagen60,00 €
4Miete für Raum bis zu sieben Tag300,00 €
5Betriebskosten bis zu sechs Stunden10,00 €
6Betriebskosten bis zu einem Tag20,00 €
7Betriebskosten bis zu zwei Tagen40,00 €
8Betriebskosten bis zu sieben Tagen140,00 €
9Heizung Oktober - April bis zu sechs Stunden15,00 €
10Heizung Oktober - April bis zu einem Tag25,00 €
11Heizung Oktober - April bis zu zwei Tagen50,00 €
12Heizung Oktober - April bis zu sieben Tagen140,00 €
13Heizkosten für die Monate Mai & September
betragen 50 % der Kosten der Heizperiode
von Oktober - April
14Kaution100,00 €

Die vorgenannten Preise außer der lfd. Nummer 14 (Kaution) verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Die vorstehenden Entgelte wurden von der Gemeinde Bentzin am 22.11.2022 beschlossen.


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Privatrechtliche Entgelte für die Inanspruchnahme von Gemeinderäumen in dem “Jugendraum Bentzin”

Lfd. Nr.Art der Sondernutzungnetto Entgelt
1Miete für Raum bis zu sechs Stunden30,00 €
2Miete für Raum bis zu einem Tag40,00 €
3Miete für Raum bis zu zwei Tagen70,00 €
4Miete für Raum bis zu sieben Tag350,00 €
5Betriebskosten bis zu sechs Stunden20,00 €
6Betriebskosten bis zu einem Tag40,00 €
7Betriebskosten bis zu zwei Tagen80,00 €
8Betriebskosten bis zu sieben Tagen280,00 €
9Heizung Oktober - April bis zu sechs Stunden30,00 €
10Heizung Oktober - April bis zu einem Tag50,00 €
11Heizung Oktober - April bis zu zwei Tagen100,00 €
12Heizung Oktober - April bis zu sieben Tagen300,00 €
13Heizkosten für die Monate Mai & September
betragen 50 % der Kosten der Heizperiode
von Oktober - April
14Kaution100,00 €

Die vorgenannten Preise außer der lfd. Nummer 14 (Kaution) verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Die vorstehenden Entgelte wurden von der Gemeinde Bentzin am 22.11.2022 beschlossen.


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Privatrechtliche Entgelte für die Inanspruchnahme von Gemeinderäumen in dem “Kulturraum Zemmin”

Lfd. Nr.Art der Sondernutzungnetto Entgelt
1Miete für Raum bis zu sechs Stunden20,00 €
2Miete für Raum bis zu einem Tag30,00 €
3Miete für Raum bis zu zwei Tagen60,00 €
4Miete für Raum bis zu sieben Tag300,00 €
5Betriebskosten bis zu sechs Stunden10,00 €
6Betriebskosten bis zu einem Tag20,00 €
7Betriebskosten bis zu zwei Tagen40,00 €
8Betriebskosten bis zu sieben Tagen140,00 €
9Heizung Oktober - April bis zu sechs Stunden15,00 €
10Heizung Oktober - April bis zu einem Tag25,00 €
11Heizung Oktober - April bis zu zwei Tagen50,00 €
12Heizung Oktober - April bis zu sieben Tagen140,00 €
13Heizkosten für die Monate Mai & September
betragen 50 % der Kosten der Heizperiode
von Oktober - April
14Kaution100,00 €

Die vorgenannten Preise außer der lfd. Nummer 14 (Kaution) verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Die vorstehenden Entgelte wurden von der Gemeinde Bentzin am 22.11.2022 beschlossen.


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