Verordnung über das Halten und Führen von Hunden
Info
Diese Verordnung ist eine Verordnung des Amtes Jarmen/Tutow und gültig für alle Gemeinden des Amtes.
Ungültig
Die folgende Verordnung ist nicht mehr gültig, siehe §5 (1).
Damit gilt allein Landesrecht M-V:
“Verordnung über das Führen und Halten von Hunden
(Hundehalterverordnung - HundehVO M-V)”
Vom 11. Juli 2022