Beschlüsse 2026
Februar
Gemeinde Bentzin Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 19.02.2026
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin beschließt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Bentzin.
| Beschluss-Nr.: | 001-01/2026 | |
|---|---|---|
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 8 | |
| Dafür: | 7 | |
| Dagegen: | 1 | |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Bentzin und dem Vorhabenträger der Peene-Kies GmbH im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 “Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin” der Gemeinde Bentzin.
| Beschluss-Nr.: | 002-01/2026 | |
|---|---|---|
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 8 | |
| Dafür: | 8 | |
| Dagegen: | 0 | |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr.9 “Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin”
1. Die Gemeindevertretung Bentzin hat die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB geprüft.
2. Das Ergebnis dieser Prüfung und die Berücksichtigung (durch Empfehlung) werden durch die Gemeindevertretung Bentzin, entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle, die Anlage 10.0-2025.11.12 _ Prüfung_ Abwägung der StN zum Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses, beschlossen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, werden über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung informiert.
4. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt den beigefügten Bebauungsplan Nr. 9 “Photovoltaikanlage Kies Zarrenthin” bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die beigefügte Begründung zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichtes und Anlagen werden gebilligt. Die beigefügten Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
5. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
| Beschluss-Nr.: | 003-01/2026 | |
|---|---|---|
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 8 | |
| Dafür: | 8 | |
| Dagegen: | 0 | |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin.
| Beschluss-Nr.: | 004-01/2026 | |
|---|---|---|
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 8 | |
| Dafür: | 7 | |
| Dagegen: | 0 | |
| Enthaltung | 1 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Jährlicher Bericht zur Entgegennahme von Spenden für die Haushaltsjahr 2025
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt über die Entgegennahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung MV für das Haushaltsjahr 2025 lt. beiliegender Anlage.
| Beschluss-Nr.: | 005-01/2026 | |
|---|---|---|
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 8 | |
| Dafür: | 8 | |
| Dagegen: | 0 | |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Sanierung des Spielplatzes am Gemeindehaus in Alt Plestlin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt eine Sanierung des Spielplatzes im Ortsteil Alt Plestlin durchzuführen. Der Spielturm entspricht nicht mehr den technischen Standards und soll zurückgebaut werden. Dafür sollen neue Geräte angeschafft und aufgebaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag nach der Kinderspielplatzförderrichtlinie vorzubereiten.
| Beschluss-Nr.: | 006-01/2026 | |
|---|---|---|
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 8 | |
| Dafür: | 8 | |
| Dagegen: | 0 | |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
April
Gemeinde Bentzin Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bentzin vom 23.04.2026
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bentzin.
| Beschluss-Nr.: | 009-02/2026 | |
|---|---|---|
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 9 | |
| Dafür: | 9 | |
| Dagegen: | 0 | |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
2. Satzung zur Änderung der Entgeltverordnung für die öffentliche Badeanstalt Zarrenthin der Gemeinde Bentzin
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Entgeltverordnung für die öffentliche Badeanstalt Zarrenthin.
| Beschluss-Nr.: | 010-02/2026 | |
|---|---|---|
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 9 | |
| Dafür: | 9 | |
| Dagegen: | 0 | |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Nachwahl eines Mitgliedes in den Brandschutzausschuss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentzin wählt Herrn Mathias Schünemann als Mitglied in den gemeinsamen Brandschutzausschuss der Gemeinden Bentzin und Tutow.
| Beschluss-Nr.: | 011-02/2026 | |
|---|---|---|
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 9 | |
| Dafür: | 7 | |
| Dagegen: | 0 | |
| Enthaltung | 2 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Eilentscheidung der Bürgermeisterin – Einleitung Vergabe Kappungsarbeiten
Die Gemeindevertretung Bentzin genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin vom 20.03.2026. Die Bürgermeisterin beschloss die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung von Kappungsarbeiten an 10 Weiden am Kiessee. Es soll eine Verhandlungsvergabe nach der Unterschwellenvergabeverordnung i.V.m. den landesrechtlichen Vorschriften zum Vergaberecht durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Die benötigten Mittel sind im Haushalt 2026 unter dem PK 55100.52311 eingeplant.
| Beschluss-Nr.: | 012-02/2026 | |
|---|---|---|
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 9 | |
| Dafür: | 9 | |
| Dagegen: | 0 | |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Umwidmung gemeindeeigene Fläche
Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt die Umwidmung der gemeindeeigenen öffentlichen Verkehrs- und Parkplatzflächen in eine private Fläche zur Parkraumbewirtschaftung. Es handelt sich um folgende gemeindeeigene Flächen: Gemarkung Jarmen, Flur 1, Flurstück 228/1; Gemarkung Zarrenthin-Leussin, Flur 4, Flurstück 43/7 und 43/8 sowie Flur 5, Flurstück 31/21.
| Beschluss-Nr.: | 013-02/2026 | |
|---|---|---|
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 9 |
| Anwesend: | 9 | |
| Dafür: | 9 | |
| Dagegen: | 0 | |
| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -