Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 13 "Wohnen in Zemmin“
Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ der Gemeinde Bentzin
- Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, den Anträgen der Vorhabenträger auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen. Es soll der Bebauungsplan Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ der Gemeinde Bentzin aufgestellt werden.
- Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke 71 (teilweise), 79 (teilweise) und 81/4 der Flur 2 der Gemarkung Zemmin und hat eine Größe von ca. 0,7 ha. Der Geltungsbe- reich ist in der Übersichtskarte dargestellt.
- Der o.g. Bebauungsplan zielt planungsrechtlich darauf ab, eine Wohnbebauung der privaten Grundstücke zu ermöglichen. Dabei soll die verkehrliche Erschließung ebenfalls gesichert wer- den.
- Die Vorhabenträger verpflichten sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Gemeinde erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen durch die Bauleitplanung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf des B-Planes Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ in der Fassung vom Februar 2024. Der Vorentwurf zur Begründung wird ebenfalls gebilligt.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
- Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen, § 2 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 Bau
Beschluss-Nr. 011-02/2024
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitgliederzahl: 8
Anwesend: 8
Dafür: 8
Dagegen: 8
Enthaltung: 0
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Bera- tung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -
Lageplan laut Aufstellung
Da im Beschluss Flurstücke als teilweise benannt sind (Bebauung in zweiter Reihe), aber z.Z. keine Karte elektronisch verfügbar ist, ist das B-Plan Gebiet hier nicht farblich gekennzeichnet.