Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 13 "Wohnen in Zemmin“

Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ der Gemeinde Bentzin

  1. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, den Anträgen der Vorhabenträger auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen. Es soll der Bebauungsplan Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ der Gemeinde Bentzin aufgestellt werden.
  2. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke 71 (teilweise), 79 (teilweise) und 81/4 der Flur 2 der Gemarkung Zemmin und hat eine Größe von ca. 0,7 ha. Der Geltungsbe- reich ist in der Übersichtskarte dargestellt.
  3. Der o.g. Bebauungsplan zielt planungsrechtlich darauf ab, eine Wohnbebauung der privaten Grundstücke zu ermöglichen. Dabei soll die verkehrliche Erschließung ebenfalls gesichert wer- den.
  4. Die Vorhabenträger verpflichten sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Gemeinde erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen durch die Bauleitplanung.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  6. Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf des B-Planes Nr. 13 „Wohnen in Zemmin“ in der Fassung vom Februar 2024. Der Vorentwurf zur Begründung wird ebenfalls gebilligt.
  7. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Veröffentlichung des Vorentwurfs der Planzeichnung und der Begründung im Internet sowie durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
  8. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht zu unterrichten, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern; die Nachbargemeinden sind nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
  9. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen, § 2 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 Bau

Beschluss-Nr. 011-02/2024
Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl: 8
Anwesend: 8
Dafür: 8
Dagegen: 8
Enthaltung: 0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Bera- tung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Lageplan laut Aufstellung

Da im Beschluss Flurstücke als teilweise benannt sind (Bebauung in zweiter Reihe), aber z.Z. keine Karte elektronisch verfügbar ist, ist das B-Plan Gebiet hier nicht farblich gekennzeichnet.

bplan13 bplan13

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Vorentwurf Satzung und Vorentwurf Begründung

Achtung!

Die Verweise am Beginn des Dokuments funktionieren auf Grund des Scans nicht!