B-Plan Nr. 12 "Solarpark im Peenetal am Teufelsstein"
Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark im Peenetal am Teufelsstein“
- Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers re.venture auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark im Peenetal am Teufelsstein“ auf den Weg gebracht werden.
- Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke Flurstücke 348, 349/1, 423, 424, 425, 426 und 441 der Flur 1 der Gemarkung Bentzin und über die Flurstücke 26 und 28 der Flur 3 der Gemarkung Plestlin. Der vollständige Geltungsbereich ist in der beiliegenden Karte dargestellt.
- Der o.g. Bebauungsplan zielt planungsrechtlich darauf ab, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes Photovoltaik gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
- Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Gemeinde erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen durch die Bauleitplanung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Beschluss-Nr. 024-03/2023
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitgliederzahl: 9
Anwesend: 7
Dafür: 7
Dagegen: 0
Enthaltung 0
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Bera- tung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Giermann, Herr Kühling
Lageplan laut Aufstellung
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Satzung und Begründung
Achtung!
Die Verweise am Beginn des Dokuments funktionieren auf Grund des Scans nicht!