B-Plan Nr. 11 "Solarpark Leussin II"

Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 11 „Solarpark Leussin II“

  1. Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers re.venture auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zuzu- stimmen. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 „Solarpark Leussin II“ auf den Flurstücken 6/6, 8, 9/1, 17, 82 und 362 der Flur 8 in der Gemarkung Zarrenthin-Leussin aufgestellt werden. Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Karte dargestellt.
  2. Der o.g. Bebauungsplan zielt planungsrechtlich darauf ab durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes Photovoltaik gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
  4. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Gemeinde erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Beschluss-Nr. 058-08/2022
Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl: 9
Anwesend: 8
Dafür: 8
Dagegen: 0
Enthaltung 0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Gierman

Lageplan laut Aufstellung

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Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Satzung und Begründung

Achtung!

Die Verweise am Beginn des Dokuments funktionieren auf Grund des Scans nicht!