B-Plan Nr. 11 "Solarpark Leussin II"
Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 11 „Solarpark Leussin II“
- Die Gemeindevertretung Bentzin beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers re.venture auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zuzu- stimmen. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 „Solarpark Leussin II“ auf den Flurstücken 6/6, 8, 9/1, 17, 82 und 362 der Flur 8 in der Gemarkung Zarrenthin-Leussin aufgestellt werden. Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Karte dargestellt.
- Der o.g. Bebauungsplan zielt planungsrechtlich darauf ab durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes Photovoltaik gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
- Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Gemeinde erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Beschluss-Nr. 058-08/2022
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Mitgliederzahl: 9
Anwesend: 8
Dafür: 8
Dagegen: 0
Enthaltung 0
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Gierman
Lageplan laut Aufstellung
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Satzung und Begründung
Achtung!
Die Verweise am Beginn des Dokuments funktionieren auf Grund des Scans nicht!